Unsere Herausforderungen 

– Wir dürfen in der Schweiz nicht heiraten.

– Wir dürfen keinen B-Ausweis beantragen.

– Die eritreische Diktatur hat durch das Asylgesetz Macht über uns in der Schweiz.

Um einen Pass zu erhalten, verlangt die eritreische Regierung:

– 2 % unseres Einkommens rückwirkend seit unserer Ankunft in der Schweiz.

– Eine Reueerklärung, in der wir gestehen müssen, dass unsere Flucht aus Eritrea ein Fehler war.

– Wir müssen Informationen liefern, die unsere zurückgebliebenen Familienmitglieder gefährden.