Unsere Situation 

Wir, die eritreischen vorläufig Aufgenommenen, sind direkt von der Passbeschaffungspflicht betroffen. Seit der Verschärfung des Asylgesetzes in Bezug auf Eritrea im Jahr 2016 leiden wir und hoffen, eines Tages unsere Freiheit zu erlangen. 

Unter uns sind Kinder, alleinerziehende Mütter, unbegleitete Jugendliche und junge Erwachsene, die im Alter von 14 bis 16 Jahren in die Schweiz geflüchtet sind. Viele von uns haben sich integriert, absolvieren Ausbildungen oder arbeiten und sind Teil der schweizerischen Gesellschaft geworden.  

Trotz unserer Integration wurde unser Asyl aufgrund von anfänglichen Interviews abgelehnt. Dennoch dürfen wir arbeiten, zur Schule gehen und Deutschkurse besuchen. Angeblich sind wir nicht direkt von der eritreischen Unterdrückung betroffen und könnten theoretisch Pässe beschaffen. Doch wir weigern uns, einen Pass von der Diktatur in Eritrea zu besorgen, da die eritreische Botschaft in Genf uns nicht vertritt, sondern den Diktator.