– Wir dürfen in der Schweiz nicht heiraten.
– Wir dürfen keinen B-Ausweis beantragen.
– Die eritreische Diktatur hat durch das Asylgesetz Macht über uns in der Schweiz.
Um einen Pass zu erhalten, verlangt die eritreische Regierung:
– 2 % unseres Einkommens rückwirkend seit unserer Ankunft in der Schweiz.
– Eine Reueerklärung, in der wir gestehen müssen, dass unsere Flucht aus Eritrea ein Fehler war.
– Wir müssen Informationen liefern, die unsere zurückgebliebenen Familienmitglieder gefährden.